Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hält medizinische Wünsche oder eine Vertretung für den Fall künftiger Urteilsunfähigkeit fest.
Nach Schweizer Recht kann eine urteilsfähige erwachsene Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder widerspricht, und häufig eine Vertretung bezeichnen. Sie wird relevant, wenn die Person nicht mehr einwilligen kann, etwa nach schwerer Krankheit oder Unfall. Fachpersonen müssen nach ihr fragen und sie beachten, sofern sie nicht rechtswidrig, unklar, wesentlich überholt oder dem mutmasslichen Willen widersprechend ist. Klare Formulierung, Datum, Unterschrift und auffindbare Hinterlegung vermeiden Konflikte.