Glossar / Zivilprozess und Zivilstreitigkeiten

Kostenvorschuss

Im schweizerischen Zivilverfahren verlangen Gerichte häufig einen Kostenvorschuss zur Deckung der voraussichtlichen Gerichtskosten. Er wird meist von der klagenden Partei erhoben; Höhe und Modalitäten hängen jedoch von Fall, Kanton und Verfahrensstadium ab. Wird der Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt, kann die Klage oder der betreffende Verfahrensschritt nicht weiterbehandelt werden, vorbehaltlich Schutzmechanismen wie der unentgeltlichen Rechtspflege. Der Vorschuss ist keine endgültige Kostenverteilung: Erst Entscheid oder Vergleich bestimmen, wer die Prozesskosten letztlich trägt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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