Schwägerschaft
Schwägerschaft verbindet eine Person mit den Verwandten ihres Ehegatten oder, soweit einschlägig, ihrer eingetragenen Partnerin oder ihres eingetragenen Partners. Sie ist keine Verwandtschaft durch Blut oder Adoption und hat meist weniger Rechtsfolgen. Im schweizerischen Recht kann sie bei Ehehindernissen, Ausstand, Interessenkonflikten, familienrechtlichen Begriffen sowie in Verfahrens- und Verwaltungsregeln Bedeutung haben. Sie begründet für sich allein in der Regel keine Erbrechte oder allgemeinen Unterhaltspflichten. Die Wirkung hängt stark vom jeweiligen Rechtsgebiet ab.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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