Straferhöhende Umstände
Straferhöhende Umstände rechtfertigen eine strengere Strafe, weil sie Schuld, Schaden, Gefahr oder Vorwerfbarkeit erhöhen.
Straferhöhende Umstände beeinflussen die Strafzumessung, weil sie eine Tat schwerer erscheinen lassen als ihre Grundform. Sie können die Begehungsweise, das Motiv, die Verletzlichkeit des Opfers, einen Vertrauensmissbrauch, Vorstrafen, gemeinschaftliches Handeln oder besonders gravierende Folgen betreffen. In der Schweiz werden solche Umstände innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens und nach den Grundsätzen von Schuld und Verhältnismässigkeit gewürdigt. Manche erschwerenden Merkmale sind bereits Teil eines qualifizierten Tatbestands, andere wirken bei der Zumessung; eine doppelte Verwertung desselben Umstands ist zu vermeiden.