Luftreinhaltung
Die Luftreinhaltung erfasst Emissionen aus Industrie, Feuerungen, Verkehr, Landwirtschaft und Produkten sowie die Qualität der Umgebungsluft. Das schweizerische Recht verbindet vorsorgliche Emissionsbegrenzungen, geeignete technische Massnahmen, Brennstoff- und Gerätevorschriften, Bewilligungen, Messungen und Massnahmenpläne bei übermässiger Belastung. Geschützt werden Gesundheit, Ökosysteme, Gebäude und teilweise klimabezogene Interessen, wobei Klimaschutz und Luftreinhalterecht zu unterscheiden sind. Rechtsfragen betreffen Nachrüstungspflichten, Betriebsbeschränkungen, Geruchs- und Feinstaubemissionen, Ammoniak aus der Landwirtschaft, Verkehrsmassnahmen und Verhältnismässigkeit teurer Verbesserungen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.