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Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt ist finanzielle Unterstützung zwischen Ehegatten oder früheren Ehegatten nach Trennung oder Scheidung, wenn sie gerechtfertigt ist.

Ehegattenunterhalt bezeichnet finanzielle Leistungen zwischen Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten. Er kann während einer Trennung oder nach der Scheidung geschuldet sein, wenn eine Person ihren angemessenen Bedarf nicht selbst decken kann und die andere leistungsfähig ist. Schweizer Gerichte berücksichtigen unter anderem Rollenverteilung während der Ehe, Kinderbetreuung, Erwerbsmöglichkeiten, Gesundheit, Alter, Ehedauer und Lebensstandard. Ehegattenunterhalt ist vom Kindesunterhalt zu unterscheiden, der dem Bedarf des Kindes dient. Höhe und Dauer hängen stark vom Einzelfall ab.