Verfassungsänderungsverfahren
Das Verfassungsänderungsverfahren legt fest, wie der Verfassungstext geändert werden kann, ohne die verfassungsrechtliche Kontinuität aufzugeben. Es regelt typischerweise Initiativrechte, Ausarbeitung durch das Parlament, Abstimmungsquoren und in Bundesstaaten die Mitwirkung der Gliedstaaten. In der Schweiz ist die Verfassungsänderung eng mit der direkten Demokratie verbunden: Änderungen können parlamentarisch oder durch Volksinitiative angestossen werden und benötigen die Zustimmung von Volk und Ständen. Teil- und Totalrevisionen folgen unterschiedlichen Regeln; zwingende Schranken wie grundlegende Normen des Völkerrechts sind zu beachten. Im Rechtsvergleich reichen die Modelle von rein parlamentarischen Verfahren bis zu Referenden, qualifizierten Mehrheiten oder Ratifikation durch Teilstaaten. Das Verfahren verbindet Stabilität mit demokratischer Erneuerung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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