Tierhalterhaftung
Die Tierhalterhaftung verteilt das Risiko, dass ein Tier Personen- oder Sachschäden verursacht. Im schweizerischen Recht haftet typischerweise die Halterin oder der Halter, also die Person mit tatsächlicher Herrschaft und Obhut, nicht zwingend die formelle Eigentümerin. Eine Entlastung ist möglich, wenn die gebotene Sorgfalt bei Verwahrung und Beaufsichtigung nachgewiesen wird oder der Schaden auch bei solcher Sorgfalt eingetreten wäre. Massgeblich sind Tierart, Verhalten, Situation, Vorhersehbarkeit und getroffene Vorsichtsmassnahmen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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