Kartell- und Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Abreden, Marktmachtmissbrauch und bestimmte Zusammenschlüsse mit schädlicher Wirkung.
Das schweizerische Kartell- und Wettbewerbsrecht erfasst Kartelle, wettbewerbsbeschränkende Abreden, Missbrauch marktbeherrschender oder relativ marktmächtiger Unternehmen und die Fusionskontrolle. Es soll wirksamen Wettbewerb erhalten, Marktzugang schützen und Verhaltensweisen wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Submissionsabreden sowie ungerechtfertigte Lieferverweigerungen oder Diskriminierungen verhindern. Die Wettbewerbskommission untersucht Fälle und kann Sanktionen oder Auflagen anordnen. In grenzüberschreitenden Märkten bestehen Bezüge zum EU-Wettbewerbsrecht, doch die Schweiz verfügt über ein eigenständiges Verfahren und eigene Schwellen.