Anscheinsvollmacht
Die Anscheinsvollmacht schützt Dritte, die nach Treu und Glauben auf einen vom Vertretenen zurechenbar gesetzten Vollmachtsschein vertrauen.
Im schweizerischen Privatrecht setzt Stellvertretung grundsätzlich eine wirksame Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung voraus. Die Anscheinsvollmacht betrifft Fälle, in denen Verhalten, Organisation oder Dulden des Vertretenen den berechtigten Eindruck erwecken, eine Person dürfe für ihn handeln. Vertraut der Dritte gutgläubig auf diesen Rechtsschein und ist er dem Vertretenen zurechenbar, kann dieser gebunden sein, obwohl intern keine genügende Ermächtigung bestand. Der Gedanke dient Verkehrsschutz, Vertrauensschutz und fairer Risikozuweisung.