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Beschwerde gegen Zwischenentscheid

Eine Beschwerde ans Bundesgericht gegen einen nicht abschliessenden Entscheid, zulässig nur bei bestimmten Zwischenfragen oder strengen Ausnahmen.

Mit der Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid wird eine sofortige Überprüfung durch das Bundesgericht verlangt, bevor das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen ist. Das schweizerische Verfahren beschränkt solche Beschwerden, um eine Zerstückelung des Prozesses zu vermeiden. Entscheide über Zuständigkeit oder Ausstand sind eher sofort anfechtbar, während andere Zwischenentscheide etwa einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil oder ausnahmsweise erhebliche prozessökonomische Gründe voraussetzen. Ist die sofortige Beschwerde nicht möglich oder wird sie nicht erhoben, kann die Rüge häufig zusammen mit dem Endentscheid geltend gemacht werden, sofern sie noch erheblich ist.