Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Beschwerde an das Bundesgericht

Mit der Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht wird ein Entscheid einer Vorinstanz angefochten, meist der letzten kantonalen Instanz oder eines eidgenössischen Gerichts. Die Beschwerdeart richtet sich danach, ob es um öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht oder eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde geht. Die beschwerdeführende Person muss legitimiert sein, fristgerecht handeln und begründete Rechtsrügen erheben; blosse Unzufriedenheit genügt nicht. Das Bundesgericht prüft vor allem Rechtsfragen, Sachverhaltsrügen nur unter engen Voraussetzungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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