Beschwerde an das Bundesgericht
Mit der Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht wird ein Entscheid einer Vorinstanz angefochten, meist der letzten kantonalen Instanz oder eines eidgenössischen Gerichts. Die Beschwerdeart richtet sich danach, ob es um öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht oder eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde geht. Die beschwerdeführende Person muss legitimiert sein, fristgerecht handeln und begründete Rechtsrügen erheben; blosse Unzufriedenheit genügt nicht. Das Bundesgericht prüft vor allem Rechtsfragen, Sachverhaltsrügen nur unter engen Voraussetzungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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