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Schiedsgerichtsbarkeit

In der Schweiz spielt die Schiedsgerichtsbarkeit bei nationalen und internationalen Wirtschafts-, Bau-, Finanz-, Handels- und Sportsachen eine grosse Rolle. Grundlage ist eine Parteivereinbarung, meist eine Schiedsklausel oder ein separater Schiedsvertrag. Die Parteien können Verfahren, Schiedsrichter, Sprache und Sitz weitgehend bestimmen; zwingende Verfahrensgarantien wie Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und rechtliches Gehör bleiben massgeblich. Schiedssprüche sind meist endgültig, nur beschränkt gerichtlich überprüfbar und international gut vollstreckbar.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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