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Schiedsklausel

Eine Vertragsbestimmung, mit der Parteien bestimmte Streitigkeiten einem Schiedsgericht statt den staatlichen Gerichten unterstellen.

Eine Schiedsklausel steht meist in Handelsverträgen und legt fest, welche Streitigkeiten durch Schiedsrichter entschieden werden, nach welchen Regeln, in welcher Sprache, mit wie vielen Schiedsrichtern und häufig an welchem Schiedsort. In der Schweiz muss sie den Willen der Parteien zur Schiedsgerichtsbarkeit klar erkennen lassen und mit anwendbarem Vertragsrecht sowie zwingenden Zuständigkeitsregeln vereinbar sein. Unklare Klauseln können Parallelverfahren, Streit über die Befugnisse des Schiedsgerichts oder Vollstreckungsrisiken verursachen. Bei internationalen Verträgen ist auch das New Yorker Übereinkommen mitzudenken.