Glossar / Militär- und Sicherheitsrecht

Rüstungskontrolle

Rüstungskontrolle umfasst Verträge, Exportkontrollen, Bewilligungen, Lagerbestandsregeln, Verifikation und Transparenzmassnahmen für Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Für die Schweiz ist sie relevant für Neutralitätspolitik, humanitäres Völkerrecht, internationale Sicherheitskooperation und die Regulierung von Kriegsmaterialexporten. Sie unterscheidet sich von Abrüstung, überschneidet sich aber teilweise damit. Zentrale Rechtsfragen betreffen verbotene Waffen, Endverbleibskontrollen, Vermittlungsgeschäfte, Technologietransfer, Inspektionen, Meldepflichten und Durchsetzung gegen illegalen Handel oder Vertragsverstösse.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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