Glossar / Schuldbetreibung und Konkurs

Arrest

Im schweizerischen Betreibungsrecht erlaubt der Arrest einem Gläubiger, bestimmte Vermögenswerte des Schuldners vorsorglich zu sichern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er wird vom Gericht angeordnet und vom Betreibungsamt vollzogen. Der Gläubiger muss den Arrest anschliessend durch die vorgeschriebenen Betreibungs- oder Prozessschritte prosequieren, sonst fällt die Massnahme dahin. Der Arrest ist wirksam, aber ausserordentlich: Er sichert Vermögen für eine spätere Verwertung, während Einwendungen des Schuldners gesondert behandelt werden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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