Haftbefehl
Ein Haftbefehl erlaubt Behörden, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, etwa wegen Tatverdachts, Nichterscheinens oder zur Vorführung vor ein Gericht. Die Rechtsordnungen unterscheiden sich darin, wer ihn erlässt und welche Verdachtsschwelle erforderlich ist. In der Schweiz verlangt jeder Freiheitsentzug eine gesetzliche Grundlage, Verhältnismässigkeit und Verfahrensgarantien; Haftentscheide unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Vergleichende Verweise auf warrants dürfen Eilfestnahmen, Vorladungen und die besonderen Voraussetzungen der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft nicht vermischen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.