Forderungsabtretung
Die Forderungsabtretung, auch Zession, erlaubt dem Gläubiger die Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger. Im schweizerischen Recht sind Forderungen grundsätzlich abtretbar, sofern Gesetz, Vereinbarung oder Natur des Rechts nicht entgegenstehen. Erforderlich ist in der Regel ein gültiges Abtretungsgeschäft unter Einhaltung der Formvorschriften; die Zustimmung des Schuldners ist normalerweise nicht nötig. Die Anzeige an den Schuldner ist für Zahlung und Einreden praktisch wichtig. Der Erwerber erhält die Forderung samt Nebenrechten, während dem Schuldner bestimmte Einwendungen erhalten bleiben.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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