Glossar / Rechtsformen & Handelsregister

Verein

In der Schweiz entsteht ein Verein durch schriftliche Statuten mit einem zulässigen, nichtwirtschaftlichen Zweck. Rechtspersönlichkeit erlangt er grundsätzlich mit einer körperschaftlichen Organisation; eine Eintragung im Handelsregister ist nur in bestimmten Fällen erforderlich oder freiwillig möglich. Vereine werden häufig für Sport, Kultur, gemeinnützige Tätigkeiten und Interessenvertretung genutzt. Nebenerwerbswirtschaftliche Tätigkeiten sind möglich, die Ausschüttung von Gewinnen an Mitglieder passt jedoch regelmässig nicht zur Rechtsform.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.