Asylgesuch
In der Schweiz kann ein Asylgesuch an dafür vorgesehenen Stellen gestellt werden, etwa in einem Bundesasylzentrum, an der Grenze oder in bestimmten Flughafenverfahren. Das Staatssekretariat für Migration prüft, ob die Schweiz zuständig ist, auch nach Dublin-Regeln, und ob die Person die Flüchtlingseigenschaft erfüllt oder anderen Schutz benötigt. Das Verfahren umfasst Registrierung, Abklärungen zu Identität und Reiseweg, Anhörungen sowie Zugang zu Rechtsberatung in Bundeszentren. Mögliche Entscheide sind Asyl, vorläufige Aufnahme, Nichteintreten, Ablehnung oder Wegweisung, jeweils mit den vorgesehenen Rechtsmitteln.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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