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Status als Asylsuchende Person

Der Status als asylsuchende Person beschreibt die Rechtsstellung während eines hängigen Schutzgesuchs bis zum Entscheid über Asyl oder Wegweisung.

In der Schweiz gilt als asylsuchend, wer ein Asylgesuch gestellt hat und auf den Entscheid der zuständigen Bundesbehörden wartet. Der Status beeinflusst Unterbringung, Ausweispapiere, Erwerbstätigkeit, Sozialhilfe, Schulbesuch von Kindern, Gesundheitsversorgung sowie mögliche Überstellungs- oder Wegweisungsmassnahmen. Er bedeutet noch keine Anerkennung als Flüchtling; diese hängt vom Verfahrensergebnis ab. Rechtsvergleichend ist er von anerkanntem Flüchtlingsstatus, vorläufiger Aufnahme und anderen Aufenthaltsrechten zu unterscheiden.

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