Status als Asylsuchende Person
In der Schweiz gilt als asylsuchend, wer ein Asylgesuch gestellt hat und auf den Entscheid der zuständigen Bundesbehörden wartet. Der Status beeinflusst Unterbringung, Ausweispapiere, Erwerbstätigkeit, Sozialhilfe, Schulbesuch von Kindern, Gesundheitsversorgung sowie mögliche Überstellungs- oder Wegweisungsmassnahmen. Er bedeutet noch keine Anerkennung als Flüchtling; diese hängt vom Verfahrensergebnis ab. Rechtsvergleichend ist er von anerkanntem Flüchtlingsstatus, vorläufiger Aufnahme und anderen Aufenthaltsrechten zu unterscheiden.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.