Revisionsstelle
Nach schweizerischem Gesellschaftsrecht müssen viele Rechtsträger eine Revisionsstelle bestellen, sofern sie nicht gültig auf die Revision verzichten oder reduzierten Anforderungen unterstehen. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung je nach massgeblichem Prüfungsniveau ordentlich oder eingeschränkt und berichtet an Generalversammlung oder zuständiges Organ. Unabhängigkeit ist zentral. Sie kann auch bei besonderen Vorgängen wie Kapitaländerungen, Umstrukturierungen oder qualifizierten Einlagen beigezogen werden. Ihre Aufgabe ist Prüfung und Berichterstattung, nicht Geschäftsführung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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