Öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung ist ein Rechtsakt unter Mitwirkung einer Urkundsperson und wird oft für bedeutende Geschäfte wie Grundstückübertragungen verlangt.
Die öffentliche Beurkundung ist eine qualifizierte Form, bei der eine zuständige Urkundsperson die Erklärungen der Parteien nach kantonalem Verfahrensrecht festhält oder bestätigt. Das schweizerische Recht verlangt sie für bestimmte gewichtige Geschäfte, insbesondere zur Parteischutz-, Klarheits- und Registerfunktion. Die Urkundsperson bezeugt nicht nur eine Unterschrift, sondern beachtet vorgeschriebene Schritte zu Identität, Urteilsfähigkeit und Inhalt. Ist öffentliche Beurkundung gesetzliches Gültigkeitserfordernis, kann ein privatschriftlicher Vertrag sie grundsätzlich nicht ersetzen.