Glossar / Obligationenrecht

Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung ist eine qualifizierte Form, bei der eine zuständige Urkundsperson die Erklärungen der Parteien nach kantonalem Verfahrensrecht festhält oder bestätigt. Das schweizerische Recht verlangt sie für bestimmte gewichtige Geschäfte, insbesondere zur Parteischutz-, Klarheits- und Registerfunktion. Die Urkundsperson bezeugt nicht nur eine Unterschrift, sondern beachtet vorgeschriebene Schritte zu Identität, Urteilsfähigkeit und Inhalt. Ist öffentliche Beurkundung gesetzliches Gültigkeitserfordernis, kann ein privatschriftlicher Vertrag sie grundsätzlich nicht ersetzen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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