Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Automatisierte Einzelentscheidung

Im schweizerischen Datenschutzrecht betrifft die automatisierte Einzelentscheidung Entscheide, die ausschliesslich oder im Wesentlichen auf automatisierter Bearbeitung beruhen und für eine Person rechtliche Folgen haben oder sie erheblich beeinträchtigen. Beispiele sind automatisierte Kredit-, Versicherungs-, Personal- oder Plattformentscheide. Verantwortliche müssen die betroffene Person je nach Situation informieren, ihr eine Stellungnahme ermöglichen und eine menschliche Überprüfung vorsehen. Der Begriff ist auch im EU-Recht, insbesondere unter der DSGVO, für grenzüberschreitend tätige Schweizer Unternehmen bedeutsam.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.