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Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage macht benachteiligende Rechtshandlungen vor Pfändung, Konkurs oder Nachlassverfahren rückgängig.

Im schweizerischen Insolvenzrecht schützt die Anfechtungsklage die Gläubiger vor Rechtshandlungen, durch die der Schuldner sein Vermögen vor Pfändung, Konkurs oder Nachlassverfahren unzulässig vermindert hat. Je nach Lage können Schenkungen, Geschäfte bei Überschuldung oder Handlungen mit Benachteiligungsabsicht erfasst sein. Bei Erfolg wird der Vermögenswert oder dessen Wert der Vollstreckungsmasse wieder zugänglich gemacht. Die Klage dient nicht primär der Bestrafung des Empfängers, sondern der Wiederherstellung gleichmässiger Gläubigerbefriedigung.