Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien bestimmen, welches zulässige Angebot für die Vergabestelle den grössten Nutzen bietet. Im schweizerischen Beschaffungsrecht erhält nicht zwingend der tiefste Preis den Zuschlag; qualitative, ökologische, soziale, innovative, servicebezogene und lebenszyklusbezogene Aspekte können berücksichtigt werden, wenn sie angekündigt und transparent angewendet werden. Kriterien und ihre Gewichtung oder Rangfolge müssen genügend klar sein, damit Anbieter vergleichbare Angebote erstellen können. Die Bewertung hat den Ausschreibungsunterlagen zu folgen und darf keine verdeckten entscheidenden Unterkriterien verwenden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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