Zuschlagsentscheid
Der Zuschlagsentscheid bezeichnet das erfolgreiche Angebot und hält das Ergebnis des Vergabeverfahrens fest. In der Schweiz wird er den Anbietern in der Regel eröffnet und bei bestimmten Verfahren publiziert. Der Entscheid muss auf den bekanntgegebenen Kriterien beruhen und genügend begründet sein, damit die Anbieter das Ergebnis nachvollziehen und einen Rechtsschutz prüfen können. Er ist nicht immer mit dem Vertragsschluss gleichzusetzen: Je nach anwendbaren Regeln und Rechtsmitteln muss die Vergabestelle mit dem Abschluss zuwarten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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