Glossar / Bank- und Finanzrecht

Bankkonto

Ein Bankkonto beruht auf einem Vertrag zwischen Bank und Kundschaft und verbindet meist Elemente von Einlage, Zahlungsverkehr und Verwahrung. In der Schweiz sind bei Eröffnung und Führung die Identifikation der Kundin oder des Kunden, die Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, Geldwäschereipflichten sowie Sanktions- und Steuertransparenzregeln zu beachten. Die Kontobedingungen regeln Gebühren, Zinsen, Überzüge, Auszüge, Vollmachten und Kündigung. Einlagen, Wertschriften und andere Vermögenswerte werden rechtlich unterschiedlich behandelt; der Einlegerschutz gilt nur innerhalb seiner Grenzen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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