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Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis schützt in der Schweiz vertrauliche Kundendaten, wird aber durch Straf-, Aufsichts-, Steuer-, AML- und Amtshilfepflichten begrenzt.

Das schweizerische Bankgeheimnis ist eine berufliche Geheimhaltungspflicht von Banken und bestimmten Finanzinstituten über Kundenbeziehungen und Informationen. Es bleibt im zivil- und geschäftsrechtlichen Verkehr bedeutsam, gilt jedoch nicht absolut. Offenlegung kann aufgrund von Geldwäschereiregeln, Strafverfahren, Aufsichtsrecht, Sanktionen, steuerlichen Meldepflichten sowie internationaler Amts- oder Rechtshilfe und automatischem Informationsaustausch verlangt oder erlaubt sein. Geschützt wird die Privatsphäre, nicht rechtswidriges Verhalten. Verletzungen können vertragliche, aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.