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Bankbewilligung

Aufsichtsrechtliche Bewilligung für den Betrieb einer Bank, insbesondere zur gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen.

Die Bankbewilligung ist die aufsichtsrechtliche Erlaubnis, in der Schweiz Bankgeschäfte zu betreiben. Sie ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Institut gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennimmt oder sonst als Bank tätig ist. Gesuchsteller müssen Anforderungen an Organisation, Gewähr, Eigenmittel, Risikomanagement, Revision und Geschäftsführung erfüllen. FINMA erteilt die Bewilligung, überwacht deren Einhaltung und kann Auflagen oder Enforcement-Massnahmen anordnen. Tätigkeiten ohne erforderliche Bewilligung können schwerwiegende aufsichts- und strafrechtliche Folgen haben. Für Fintech- oder Wertpapierhausaktivitäten bestehen besondere Regelungen.