Konkursmasse
Im schweizerischen Konkurs entsteht die Konkursmasse mit der Konkurseröffnung. Sie umfasst grundsätzlich die pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners, unter Vorbehalt von Ausnahmen sowie Rechten Dritter. Das Konkursamt inventarisiert, sichert und verwaltet diese Werte zugunsten der beteiligten Gläubiger. Eigentumsansprüche, Sicherungsrechte und Masseverbindlichkeiten müssen vor Verwertung und Verteilung geklärt werden. Anders als bei der Einzelvollstreckung erfolgt die Befriedigung kollektiv nach den gesetzlichen Rangordnungen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.