Glossar / Versicherungsrecht

Begünstigte Person

Im Versicherungsrecht ist die begünstigte Person jene Person, die nach Eintritt des versicherten Ereignisses eine Leistung erhalten soll. Der Begriff ist besonders in der Lebensversicherung, Unfallversicherung, beruflichen Vorsorge und Kollektivversicherung wichtig. Die Begünstigung kann namentlich, nach Kategorien oder durch gesetzliche beziehungsweise vertragliche Reihenfolge bestimmt werden. In der Schweiz kann sie Nachlassplanung und Gläubigerschutz beeinflussen, steht aber unter Vorbehalt zwingender familien-, erb- und sozialversicherungsrechtlicher Regeln. Ob der Versicherungsnehmer die Begünstigung ändern kann, ergibt sich aus Vertrag und anwendbarem Recht.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.