Angebotsbewertung
Die Angebotsbewertung ist die Phase, in der die Vergabestelle formelle Anforderungen, Eignung, technische Vorgaben und die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien prüft. Im schweizerischen Beschaffungsrecht muss sie dokumentiert, einheitlich und auf die Ausschreibungsunterlagen abgestützt sein. Erläuterungen können in Grenzen zulässig sein, doch dürfen Verhandlungen oder Korrekturen den Wettbewerb nicht verfälschen oder einzelne Anbieter bevorzugen. Der Bewertungsbericht stützt in der Regel den Zuschlagsentscheid und ist in einem Beschwerdeverfahren zentral.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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