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Schutz der Biodiversität

Rechtlicher Schutz von Arten, Lebensräumen und ökologischen Vernetzungen zur Erhaltung genetischer, Arten- und Ökosystemvielfalt.

Der Schutz der Biodiversität nutzt Schutzgebiete, Artenschutz, Lebensraumaufwertung, ökologische Korridore, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beschränkungen schädlicher Tätigkeiten. In der Schweiz betrifft er Natur- und Heimatschutz, Wald- und Landwirtschaftspolitik, Revitalisierung von Gewässern und Raumplanung; Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich den Vollzug. Hinzu kommen internationale Verpflichtungen zum Schutz biologischer Vielfalt sowie wandernder oder gefährdeter Arten. Streitigkeiten verlangen häufig eine Abwägung zwischen Naturschutz und Bau-, Energie-, Tourismus- oder Landwirtschaftsinteressen sowie wirksame Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.