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Pflichten des Verwaltungsrats

Gesetzliche Treue- und Sorgfaltspflichten, nach denen Verwaltungsräte die Gesellschaft leiten, überwachen und loyal handeln müssen.

Die Pflichten des Verwaltungsrats bestimmen den Massstab für sein Handeln. In der Schweiz hat der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft unübertragbare Kernaufgaben bei Oberleitung, Organisation, Rechnungswesen, Finanzkontrolle, Aufsicht über die Geschäftsleitung und Massnahmen in Krisen- oder Insolvenzsituationen. Mitglieder müssen sorgfältig und loyal handeln, Interessenkonflikte vermeiden oder bewältigen, Vertraulichkeit wahren und Aktionäre im gesetzlichen Rahmen korrekt behandeln. Bei Pflichtverletzungen mit Schaden droht Verantwortlichkeit gegenüber Gesellschaft, Aktionären oder Gläubigern. Umfang und Intensität hängen von Delegation, Fachwissen, Krise, Kotierung und Regulierung ab.

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