Glossar / Migrations- und Asylrecht

Grenzkontrolle

Grenzkontrolle umfasst Identitäts-, Dokumenten-, Visa-, zollnahe und Sicherheitsprüfungen, mit denen entschieden wird, ob Personen oder Waren eine Grenze überschreiten dürfen. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum; deshalb entfallen systematische Personenkontrollen an Binnengrenzen grundsätzlich, während Regeln für Aussengrenzen, polizeiliche Massnahmen und vorübergehende Kontrollen weiterhin relevant sein können. Grenzkontrollen müssen Zugang zum Asylverfahren, Non-Refoulement, Datenschutz und Verhältnismässigkeit beachten. Praktisch überschneiden sie sich mit Befördererpflichten, Einreiseverboten, Visa, Zollvollzug und grenzüberschreitender Polizeiarbeit.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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