Grenzkontrolle
Grenzkontrolle umfasst Identitäts-, Dokumenten-, Visa-, zollnahe und Sicherheitsprüfungen, mit denen entschieden wird, ob Personen oder Waren eine Grenze überschreiten dürfen. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum; deshalb entfallen systematische Personenkontrollen an Binnengrenzen grundsätzlich, während Regeln für Aussengrenzen, polizeiliche Massnahmen und vorübergehende Kontrollen weiterhin relevant sein können. Grenzkontrollen müssen Zugang zum Asylverfahren, Non-Refoulement, Datenschutz und Verhältnismässigkeit beachten. Praktisch überschneiden sie sich mit Befördererpflichten, Einreiseverboten, Visa, Zollvollzug und grenzüberschreitender Polizeiarbeit.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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