Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Grenze

Im schweizerischen Sachenrecht bezeichnet die Grenze die rechtlich anerkannte Abgrenzung zwischen Grundstücken. Sie ist wichtig für Eigentum, Dienstbarkeiten, Grenzabstände, Nachbarrechte und Bauvorhaben. Massgebend sind insbesondere Grundbuch und amtliche Vermessung; Grenzzeichen, tatsächliche Nutzung und Vereinbarungen können bei Unklarheiten ebenfalls Bedeutung haben. Streitigkeiten betreffen häufig Überbauten, Zäune, Mauern, Wege oder die Lage einer Dienstbarkeit. Bei Unsicherheit kommen Vermessung, einvernehmliche Bereinigung oder gerichtliche Klärung in Betracht.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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