Zweigniederlassung
Nach schweizerischer Praxis ist eine Zweigniederlassung keine eigene juristische Person, sondern ein sekundärer Betrieb eines in- oder ausländischen Unternehmens. Sie übt Geschäftstätigkeiten mit eigener Organisation oder eigenen Räumlichkeiten aus und verfügt häufig über Entscheidungsbefugnisse für lokale Geschäfte. Zweigniederlassungen können am Ort der Niederlassung im Handelsregister einzutragen sein. Verpflichtungen bleiben rechtlich dem Hauptunternehmen zugeordnet; Zeichnungsberechtigungen und Vertreter werden zur Transparenz eingetragen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.