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Vertragsverletzung

Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine Partei eine vertragliche Pflicht nicht, verspätet oder mangelhaft erfüllt.

Vertragsverletzung umfasst Nichterfüllung, verspätete Erfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer vertraglichen Pflicht. Nach schweizerischem Recht hängen die Folgen von der Art der Pflicht, einem allenfalls erforderlichen Verschulden, Mahnung oder Nachfrist sowie von zulässigen vertraglichen Risikozuweisungen ab. Mögliche Rechtsbehelfe sind Erfüllung, Schadenersatz, Minderung, Rücktritt oder auflösungsähnliche Wirkungen, je nach Vertrag und Umständen. Die geschädigte Partei muss regelmässig Vertrag, Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität darlegen; Schadenminderung und Beweisfragen sind oft entscheidend. Haftungsbeschränkungen oder Vertragsstrafen können Folgen vorstrukturieren, werden aber durch zwingendes Recht und Treu und Glauben begrenzt. Bei internationalen Verträgen prägen Rechtswahl und Streitbeilegung die Strategie.