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Sorgfaltspflichtverletzung

Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt vor, wenn das rechtlich verlangte Verhalten angesichts von Risiko, Vorsorgeaufwand und Umständen unterschritten wird.

Die Sorgfaltspflichtverletzung fragt, ob das Verhalten unter dem rechtlich geforderten Sorgfaltsstandard lag. Massstab ist meist objektiv, also das Verhalten einer vernünftigen Person, Fachperson oder Betreiberin in der konkreten Lage. Berücksichtigt werden Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden, Aufwand und Wirksamkeit von Vorsichtsmassnahmen, anerkannte Praxis, gesetzliche oder technische Standards sowie die Frage, ob jemand eine Gefahr geschaffen oder beherrscht hat. Im schweizerischen Recht erscheint diese Prüfung häufig unter Verschulden, Verletzung einer Schutznorm, vertraglicher Pflicht oder Gefahrensatzpflicht statt als eigenständiger Common-Law-Schritt. Eine Pflichtverletzung allein begründet noch keine Haftung; erforderlich bleiben rechtlich relevanter Schaden und Kausalität, vorbehaltlich Einreden oder Haftungsbeschränkungen.

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