Glossar / Sport- und Unterhaltungsrecht

Übertragungsrechte

Übertragungsrechte bestimmen, wer Sport- und Unterhaltungsinhalte aufnehmen, senden, streamen, weiterverbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf. Verträge regeln typischerweise Gebiet, Sprache, Plattform, Exklusivität, Laufzeit, Unterlizenzen, Produktionsstandards, Highlights, Archive, Werbung und Pflichten gegen Piraterie. In der Schweiz berühren solche Rechte Urheber- und Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht, Medienregulierung, Konsumentenschutz und Datenschutz. Im Sport werden Rechte oft durch Veranstalter oder Verbände gebündelt vermarktet; dabei sind Marktöffnung und kartellrechtliche Grenzen besonders bei Premium-Live-Inhalten zu beachten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.