Baulinie
Die Baulinie bestimmt, bis wohin gebaut werden darf oder an welcher Linie Bauten auszurichten sind. Im schweizerischen kantonalen und kommunalen Recht dient sie häufig der Sicherung von Strassen, Bahnflächen, Gewässerräumen, Plätzen, Sichtfeldern oder einheitlichen Strassenräumen. Sie kann strenger wirken als gewöhnliche Grenz- oder Strassenabstände und ist oft im Plan eingetragen. Überschreitet ein Projekt die Baulinie, ist es grundsätzlich nicht bewilligungsfähig, ausser eine besondere Ausnahme greift. Wegen der Eigentumsbeschränkung sind Planverfahren, Verhältnismässigkeit und gegebenenfalls Entschädigungsfragen zu beachten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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