Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Werkeigentümerhaftung

Die Werkeigentümerhaftung ist eine Kausalhaftung für Schäden, die aus fehlerhafter Anlage oder mangelhafter Unterhaltung eines Gebäudes oder anderen Werks entstehen. Im schweizerischen Recht haftet grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil sie die Herrschaft über Zustand und Risiken des Werks haben. Ein Mangel kann Planung, Bau, Unterhalt, Sicherungen oder vorhersehbare Nutzung betreffen. Regress gegen Architekten, Unternehmer, Mieter oder Verwalter bleibt möglich, beseitigt aber den Anspruch der geschädigten Person nicht ohne Weiteres.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.