Werkeigentümerhaftung
Werkeigentümerhaftung erfasst Schäden, die durch mangelhafte Erstellung oder Unterhaltung eines Gebäudes oder Werks verursacht werden.
Die Werkeigentümerhaftung ist eine Kausalhaftung für Schäden, die aus fehlerhafter Anlage oder mangelhafter Unterhaltung eines Gebäudes oder anderen Werks entstehen. Im schweizerischen Recht haftet grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil sie die Herrschaft über Zustand und Risiken des Werks haben. Ein Mangel kann Planung, Bau, Unterhalt, Sicherungen oder vorhersehbare Nutzung betreffen. Regress gegen Architekten, Unternehmer, Mieter oder Verwalter bleibt möglich, beseitigt aber den Anspruch der geschädigten Person nicht ohne Weiteres.