Baubewilligung
Verwaltungsrechtliche Bewilligung, die bestätigt, dass ein Bauvorhaben den anwendbaren Planungs-, Zonen-, Bau- und öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht.
Eine Baubewilligung ist in der Regel erforderlich, bevor eine Baute erstellt, verändert oder in ihrer Nutzung geändert wird. In der Schweiz bestimmen kantonales und kommunales Recht das Verfahren; bundesrechtliche Anforderungen können sich aus Raumplanungs-, Umwelt-, Denkmal- oder Infrastrukturrecht ergeben. Die Behörde prüft Zonenkonformität, Bauvolumen, Abstände, Erschliessung, Sicherheit, Umweltauswirkungen und Nachbarschutz. Bei grösseren Projekten sind öffentliche Auflage und Einsprachen üblich. Die Bewilligung ersetzt keine privatrechtlichen Rechte wie Eigentum oder Dienstbarkeiten, sondern erlaubt das Vorhaben öffentlich-rechtlich. Bauen ohne Bewilligung kann Baustopp, Busse oder Wiederherstellung auslösen.