Baurecht
Das Baurecht ist eine selbständige und dauernde Dienstbarkeit, welche das Eigentum am Bauwerk vom Eigentum am Boden trennt. In der schweizerischen Praxis berechtigt es den Bauberechtigten, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder ein Bauwerk zu behalten, meist gegen einen Baurechtszins und für eine lange feste Dauer. Ist es selbständig und dauernd, kann es als eigenes Grundstück im Grundbuch aufgenommen und belastet werden. Der Vertrag regelt Dauer, Zins, Nutzung, Unterhalt, Heimfall und Entschädigung.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.