Urteilsfähigkeit
Im schweizerischen Zivilrecht ist Urteilsfähigkeit eine tatsächliche Voraussetzung für rechtlich relevante Handlungen. Eine Person muss Bedeutung und Folgen eines konkreten Handelns verstehen und entsprechend dieser Einsicht handeln können. Die Beurteilung erfolgt konkret nach Handlung und Zeitpunkt, nicht als abstrakter Status. Minderjährige oder Personen mit Beistandschaft können für gewisse Angelegenheiten urteilsfähig sein und für andere nicht. Fehlende Urteilsfähigkeit kann Verträge, medizinische Einwilligungen, Testamente, Haftung und prozessuale Handlungen beeinflussen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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