Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Rechtshandlungen Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen, etwa Verträge abzuschliessen, einzuwilligen oder Prozesserklärungen abzugeben. Im schweizerischen Zivilrecht hängt sie vor allem von Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit ab; für Minderjährige und Personen unter Erwachsenenschutz gelten besondere Regeln. Eine Person kann rechtsfähig sein und Rechte haben, ohne voll handlungsfähig zu sein. Der Begriff verbindet Achtung der Autonomie mit dem Schutz urteils- oder schutzbedürftiger Personen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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