Einwilligungsfähigkeit
Im schweizerischen Medizinrecht setzt eine gültige Einwilligung Urteils- beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit für die konkrete Entscheidung im massgeblichen Zeitpunkt voraus. Die Person muss wesentliche Informationen verstehen, Folgen erfassen, Optionen abwägen und einen Willen äussern können. Bei Erwachsenen wird dies vermutet, kann aber durch Krankheit, Intoxikation, kognitive Einschränkung oder akute Belastung fehlen; Minderjährige können für bestimmte Behandlungen fähig sein. Die Beurteilung ist entscheidungsbezogen. Fehlt die Fähigkeit, kommen Patientenverfügung, Vertretung, gesetzliche Ersatzentscheidung oder Notfallrecht in Betracht.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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