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Vertragsfähigkeit

Vertragsfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, verbindliche Verträge zu schliessen; sie hängt etwa von Alter und Urteilsfähigkeit ab.

Vertragsfähigkeit betrifft die Frage, ob eine Person wirksam vertragliche Rechte und Pflichten begründen kann. In der Schweiz knüpft dies an Rechtspersönlichkeit, Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit sowie allfällige Massnahmen des Kindes- oder Erwachsenenschutzes an. Minderjährige oder urteilsunfähige Personen benötigen häufig Zustimmung oder Vertretung; gewisse Geschäfte sind unwirksam oder nur in begrenzten Ausnahmen gültig, etwa bei ausschliesslich vorteilhaften oder alltäglichen Geschäften. Juristische Personen handeln durch ihre Organe oder bevollmächtigte Vertreter. Zu unterscheiden ist Vertragsfähigkeit von Vertretungsmacht: Wer persönlich vertragsfähig ist, kann dennoch keine andere Person ohne Befugnis binden. Bei internationalen Sachverhalten kann das internationale Privatrecht bestimmen, welches Recht die Fähigkeit beurteilt.