Kapitaleinlage
In der schweizerischen Gesellschaftspraxis können Kapitaleinlagen bar oder, unter Schutzvorkehren, als Sacheinlage, Verrechnung oder Vermögensübertragung erfolgen. Sie sind bei Gründung, Kapitalerhöhung oder Gesellschafterzuschüssen ausserhalb des Nominalkapitals wichtig. Einlagen beeinflussen Eigenkapital, Steuerkonten und Gläubigerschutz; fehlerhafte Bewertung oder verdeckte Vorteile können Haftungsrisiken auslösen. Bei registerpflichtigen Gesellschaften verlangen Art und Gegenstand der Einlage häufig formelle Unterlagen, teils Prüfungsbestätigungen und Offenlegung im Handelsregister.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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